Die zeitnahe und vollumfängliche Erstellung der unterjährigen Finanzbuchhaltung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist für Unternehmen nicht nur verpflichtend sondern bildet auch die Grundlage für eine erfolgreiche Unternehmensführung.
Hierbei betreuen wir Unternehmen unterschiedlichster Größen, Branchen und Rechtsformen.
Alles aus einer Hand – Nutzen Sie den Vorteil…
Die von uns erstelle Finanzbuchhaltung stellt die Grundlage für die Jahresabschlusserstellung dar. Folglich stellen wir unterjährig bereits sicher, dass die hierfür benötigten Unterlagen und Informationen in gemeinsamer Zusammenarbeit bereits während der Buchhaltungserstellung eingeholt und verarbeitet werden. Dies ermöglicht einen vereinfachten Ablauf sowie die Vermeidung von zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand am Jahresende.
Ferner werden auch Informationen einer in unserer Kanzlei erstellen Lohnbuchhaltung zeitnah mit der Finanzbuchführung gekoppelt und erfasst.
Für interne Besprechungs- und Kontrollzwecke sowie für die Weiterleitung an Banken und Geschäftspartner erhalten Sie von uns im Rahmen der Finanzbuchführung bereits unterjährig periodenbezogene und aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungspakete nach Ihren Anforderungen zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Nebentätigkeiten im Rahmen der Finanzbuchhaltung werden nach Absprache ebenfalls gerne übernommen. Hierbei umfasst unser Leistungsspektrum neben der laufenden Korrespondenz mit der Finanzverwaltung, der Weiterleitung von Auswertungsformen an Banken, Geschäftspartner oder Krankenkassen, der Erstellung von statistischen Meldungen an Landes- und Bundesämter sowie der Erstellung von Zwischenbilanzen auch die Erstellung von Reportingformaten für Konsolidierungszwecke im Konzernverhältnis.
Internationale Zusammenarbeit
Eine Zusammenarbeit in englischer Sprache ist bei entsprechender Vereinbarung gerne möglich.
Nutzen Sie unsere Merkblätter zum Thema Finanzbuchführung: