Internationales Steuerrecht

Willkommen in der großen Welt der Steuern…

Einzelne Länder funktionieren und agieren grundsätzlich nicht isoliert sondern arbeiten zunehmend an der Stärkung und Erweiterung ihrer internationalen Beziehungen in den Bereichen von Wirtschaft und Politik.

 

So können und wollen auch weder Privatpersonen noch Unternehmen sich den internationalen Beziehungen entziehen und an Stelle dessen vielmehr die Chancen einer internationalen Zusammenarbeit für sich nutzen.

 

Dies führt maßgeblich dazu, dass eine internationale steuerliche Beratung unserer Mandanten über die deutschen Landesgrenzen hinweg für uns von großer Bedeutung ist. Hierbei kann unsere Beratung dem Thema folgend natürlich auch in englischer Sprache erfolgen.

Häufige Fragen:

  • Wo werden die Mieteinnahmen aus einem ausländischen Grundstück oder Ferienhaus besteuert?
  • Wo werden der Nachlass oder die Schenkung von ausländischem Vermögen besteuert?
  • Welches Land besteuert die Zinseinnahmen aus einem ausländischen Bankkonto?
  • Wann kann eine Doppelbesteuerung entstehen oder greift etwa ein Doppelbesteuerungsabkommen?