Selbstanzeige und Steuerstrafverfahren

Besser gut beraten…

Begleitung in Steuerstrafverfahren

Viele Deutsche legen ihr Geld im Ausland an. Es spielt keine Rolle ob Ihr Geld in Österreich, der Schweiz, Singapur oder einem anderen Land angelegt wurde. Eine Geldanlage im Ausland ist grundsätzlich auch völlig in Ordnung – solange die hieraus resultierenden Einkünfte entsprechend besteuert werden.

 

Wie hoch die Zahl der in Deutschland nicht versteuerten Kapitalerträge tatsächlich ist weiss niemand. Die Medien berichten immer wieder über die Einleitung von Steuerstrafverfahren gegen bekannte Persönlichkeiten. Hierbei ist nicht zuletzt der Ankauf geheimer Steuerdaten tausender Steuerpflichtiger durch das deutsche Finanzamt ein zentrales Thema.

 

Steuerstrafverfahren sind allerdings nicht nur bei Sachverhalten mit Auslandsbezug zu erwarten. Auch die nicht vollständige Versteuerung von inländischen Einkünften kann in einem Steuerstrafverfahren enden. Nicht selten führen steuerliche Betriebsprüfungen, Kündigungen von Mitarbeitern oder auch Scheidungen zur Aufdeckung einer unvollständigen Besteuerung.

Strafbefreiende Selbstanzeige

Durch eine vollumfängliche und wirksame Selbstanzeige kann bei Erfüllung aller nötigen Bedingungen Straffreiheit erlangt werden. Wir helfen Ihnen dabei bislang nicht erklärte Einkünfte vollständig beim Finanzamt nachzumelden.