Rechtsbehelfsverfahren

Nach Erstellung und Einreichung der Steuererklärungen beim Finanzamt wird im Rahmen der jährlichen Veranlagung ein entsprechender Steuerbescheid erlassen.

 

Doch nicht immer hat der erlassene Steuerbescheid seine Richtigkeit und deckt sich mit den eingereichten Steuererklärungen.

 

Das Rechtsbehelfsverfahren dient hierbei dem Rechtsschutz des Steuerzahlers. Im Laufe des Verfahrens wird die Entscheidung der Finanzverwaltung nochmals hinsichtlich seiner Rechtmäßigkeit überprüft. Das Rechtsbehelfsverfahren gliedert sich hierbei wie folgt:

Aussergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch)

Im ersten Schritt des Rechtsbehelfsverfahrens, dem aussergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, legen wir als Ihr steuerlicher Vertreter Einspruch gegen den fehlerhaften Steuerbescheid ein. Hierbei beziehen wir ausführlich Stellung zum jeweiligen Sachverhalt und Begründen den Einspruch entsprechend.

 

Im Anschluss führen wir die Korrespondenz mit der Finanzverwaltung und stellen dieser benötigte Unterlagen und Informationen im Rahmen des Einspruchsverfahrens zu Verfügung.

Gerichtliches Rechtbehelfsverfahren (Klage)

Im Falle einer ablehnenden Einspruchsentscheidung der Finanzverwaltung kann vor dem Finanzgericht Klage erhoben werden.

 

Als Ihr steuerlicher Vertreter prüfen wir Ihre Erfolgsaussichten in einem Klageverfahren, verfassen gegebenenfalls eine entsprechende Klageschrift und vertreten Sie rechtswirksam vor dem Finanzgericht.